Wüstenrot Immobilien: Vermittlungsrekord und Absage an das Bestellerprinzip

Die WI spricht sich gegen das Gesetzesvorhaben des Bestellerprinzips beim Wohnimmobilienkauf aus, durch das der Wohnungsmarkt belebt werden soll. Bestellerprinzip heißt in diesem Zusammenhang, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlen soll. Hauptursachen für die schlechte Marktsituation sind vielmehr die zu geringe Bautätigkeit, fehlende Baugrundstücke und stetig steigende Baupreise, die zum Wohnungsmangel und zu überhöhten Preisen führen. Seit 2010 konnte in acht aufeinanderfolgenden Jahren die Bedarfsuntergrenze von 350.000 neuen Wohnungen jährlich nicht erreicht werden. Gemessen daran, hat sich ein Versorgungsstau von rund einer Million fehlenden Wohnungen gebildet.

Kritisch muss auch der Umgang mit der Grunderwerbsteuer gesehen werden. Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder die Möglichkeit, die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Davon wurde mit 26 Erhöhungen deutlich Gebrauch gemacht. Seither sind rund 100 Milliarden Grunderwerbsteuereinnahmen geflossen, die jedoch bislang zu wenig in die Wohneigentumsförderung investiert wurden.

Full-Service-Paket durch den Makler

Für die Zahlung der Grunderwerbsteuer bekommen die Käufer vom Staat keinen Gegenwert. Wenn sie aus beruflichen oder privaten Gründen in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus ziehen, wird es zudem äußerst teuer. Anders sieht es bei der Maklerprovision aus. Hier erhalten Kaufinteressenten nicht nur eine Kaufgelegenheit, sondern ein Full-Service-Paket mit unter anderem Immobilienbewertung, Besichtigungen, Kaufverhandlungen und Erläuterungen von Vertragswerken, das aber nur im Erfolgsfall zahlbar ist. Auf viele Fragen, die bei einer Kaufprüfung auftauchen, hat der Makler bereits Antworten und Lösungen parat.

„Solange nicht deutlich mehr gebaut wird, damit sich der Versorgungsstau auflöst, wird sich an der jetzigen Situation nichts ändern. Die Preise steigen weiter und mit Blick auf die Maklerdiskussion sollte man sich vor Augen führen, dass mehr als die Hälfte aller Wohnimmobilien ohne Maklereinschaltung den Besitzer wechseln. Verbraucherfreundlich ist das Kauf-Bestellerprinzip im Weiteren auch deshalb nicht, weil die Kaufinteressenten keinen Zugang mehr zum Full-Service-Paket der Makler hätten und auf eigene Kosten Fachleute wie Gutachter oder Rechtsanwälte bestellen müssten. Obendrein werden die Verkäufer, die den Makler bestellen sollen, die Provision in den Verkaufspreis einkalkulieren“, fasst Dörner zusammen. (fm)

Foto: W&W

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