Berliner Mietenexperiment – dieser Deckel kennt nur Verlierer

Der Eigentümerverband Haus & Grund Berlin e. V. lehnt das heute im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vollumfänglich ab. „Das Land Berlin hat für ein solches Gesetz nicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz“, so Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Berlin e.V. „In der Folge des Gesetzes werden Immobilieneigentümer in Berlin den Wohnraum, der Mietern ein Zuhause gibt, nicht mehr kostendeckend bewirtschaften können“, betont Brückner. Haus & Grund Berlin e. V. wird sich als Stimme der privaten Kleineigentümer weiter entschieden gegen die eigentümerfeindliche Politik der aktuellen Berliner Landesregierung einsetzen.

„Nach unserer Einschätzung bleibt der Mietendeckelgesetzentwurf auch in geänderter Fassung zumindest formell verfassungswidrig“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Jetzt braucht es schnellstmöglich die Normenkontrollklage. Denn der Mietendeckel wird auf dem Rücken zahlreicher Mieterinnen und Mieter ausgetragen. Zudem bringt der Mietendeckel die Altersvorsorge vieler Menschen in Deutschland in Gefahr, denn die kalkulierten Mieteinnahmen werden substanziell gemindert und führen zu Finanzierungsschwierigkeiten bei laufenden Krediten. Der Mietendeckel sorgt für einen immensen Vertrauensverlust bei den Investoren. Wohnungsbauvorhaben werden unkalkulierbar – Investoren ziehen sich zurück und Modernisierungen werden gestoppt – auf Kosten des Klimaschutzes und zu Lasten des Wohnungsbestandes.“

Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, kommentiert: „Das ist ein schwarzer Tag für den Berliner Wohnungsmarkt. Allen Warnungen und einer Vielzahl von Gutachten namhafter Experten zum Trotz ist es heute zu einem historischen Tabubruch in Berlin gekommen. Der Mietendeckel kommt einer Enteignung gleich und ist eine Katastrophe für den Berliner Wohnungsmarkt. Wir begrüßen, dass die CDU/CSU- und die FDP-Bundestagsfraktionen jetzt rasch ein Normenkontrollverfahren starten wollen, denn wir brauchen dringend Rechtssicherheit. Es geht um die Frage, ob ein Bundesland überhaupt die Kompetenz hat, einen Mietendeckel einzuführen. Wir und fast alle anderen Juristen sehen das nicht so. Am Ende geht es darum, den Mieter vor Schuldenbergen zu schützen, die er möglicherweise angehäuft hat, wenn das Gesetz für ungültig erklärt wird.“

Kerstin Huth, Regionalvorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg, ergänzt: „Der Mietendeckel wird die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch verschärfen. Bestandshalter und Vermieter werden Investitionen in die Bestandsinstandhaltung reduzieren. Wir beobachten das aus der Verwalterpraxis heraus bereits seit der Ankündigung des Gesetzgebungsverfahrens. Die traurige Ironie des Mietendeckels ist, dass er die Lage für wohnungssuchende Mieter zuspitzen und für noch mehr Ungleichheit sorgen wird. Der Konkurrenzkampf um die wenigen freien Mietwohnungen wird härter und noch intransparenter, weil eine marktwirtschaftliche Preisbildung ausgehebelt ist. Haushalte mit stark divergierenden Einkommen werden um dieselben Wohnungen konkurrieren. Zudem befürchten wir, dass sich ein Schattenmarkt entwickeln wird. Die einkommensschwächsten Haushalte werden das Nachsehen haben.“

Foto: GdW

 

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