BVI für unbeschränkte Arbeitszeitkonten

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) mit Sitz in Frankfurt sträubt sich gegen die vom Gesetzgeber geplanten Anlagerestriktionen bei Arbeitszeitkonten. ?Das ist ein Schlag gegen die Aktienkultur und letztlich nachteilig für Investitionen und Beschäftigung in Deutschland?, sagt BVI-Präsident Dr. Wolfgang Mansfeld.

Durch die Regelung würde die Verbreitung flexibler Arbeitszeitvereinbarungen deutlich behindert und Millionen Arbeitnehmer unnötig eingeschränkt. So Mansfeld zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Modifizierung des sogenannten Flexi-Gesetzes. Hintergrund: Die geplante Beschränkung der Anlage auf einen Aktienanteil von maximal 20 Prozent.

?Dies ist nicht nur ein Eingriff auf die Dispositionsfreiheit der Arbeitnehmer, sondern richtet sich auch gegen die Aktie als Anlage- und Finanzierungsinstrument?, so der BVI-Präsident. Der gewünschte Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers sei auf diese Weise nicht zu erreichen. Der Kabinettsentwurf schieße daher weit über das Ziel hinaus, wenn Arbeitnehmern vorgeschrieben werde, in welchen Anlageformen sie ihre angesammelten Überstunden, nicht genommenen Urlaubstage oder Gehaltsbestandteile anlegen dürften. ?Arbeitnehmer verlieren Renditechancen. Unnötige Reglementierungen gefährden die Akzeptanz und den Nutzen von Zeitwertkonten?, erklärt Mansfeld: ?Es gilt, einen bedeutenden Standortvorteil des deutschen Arbeitsmarktes zu erhalten.? (mr)

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