Neue FinVermV: Wenigstens kein Provisionsverbot

Eine Durchführungsverordnung zur Gewerbeordnung wäre für den Weg in Richtung BaFin zwar schon gesetzestechnisch nicht der richtige Ort. Das schließt aber nicht aus, dass die SPD trotzdem entsprechende Forderungen erhebt und ihre Zustimmung davon abhängig macht, zumindest einen ersten Schritt dahin umzusetzen.

Demnach stehen die Branchenverbände womöglich vor einer ungewöhnlichen Aufgabe: Nicht in erster Linie noch Verbesserungen des Entwurfs erreichen zu wollen, sondern eine Verschlechterung durch die SPD zu verhindern.

Thema noch nicht gegessen

Vollkommen anders würde sich die Situation zudem darstellen, wenn Angela Merkel (CDU) auch als Bundeskanzlerin abtritt und die Koalition platzt (oder umgekehrt) und ein neuer Anlauf für ein „Jamaika“-Bündnis aus Union, Grünen und FDP unternommen wird.

Dann würden die Karten wohl völlig neu gemischt werden. Querschüsse wären dann in erster Linie von den Grünen zu erwarten. Die FDP dürfte eher auf Erleichterungen – vor allem beim Taping – drängen. Noch ist das reine Spekulation. Doch so oder so: Das Thema FinVermV ist für den freien Vertrieb wohl noch nicht gegessen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

 

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