Was kostet die BaFin?

Hinzu kommt: Einzelkämpfer werden grundsätzlich weniger als den Schnitt zahlen müssen. Denn die BaFin-Umlage wird generell entsprechend der Unternehmensgröße erhoben, wobei davon auszugehen ist, dass es wie in anderen Aufsichtsbereichen eine „Mindestumlage“ geben wird.

Dabei handelt es sich um einen Sockelbetrag, der bei kleinen Unternehmen in der Regel einem Festpreis gleichkommt. Die Mindestumlage für die einzelnen Bereiche ist im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) gesetzlich festgelegt.

Demnach zahlen zum Beispiel Finanzdienstleistungsinstitute mit KWG-Zulassung und Erlaubnis (nur) zur Anlagevermittlung oder -beratung derzeit mindestens 2.500 Euro pro Jahr. Für bestimmte andere KWG-Institute werden lediglich 1.300 Euro fällig. Bei einer Bilanzsumme von weniger als 100.000 Euro reduziert sich die Mindestumlage zudem jeweils um die Hälfte, also auf 1.250 beziehungsweise 650 Euro.

Eher 500 als 5.000 Euro

Auch dieser Blickwinkel spricht also eher für 500 als für 5.000 Euro Umlage für die heutigen 34f-Vermittler, jedenfalls für die Einzelkämpfer. Schließlich wäre kaum zu rechtfertigen, dass sie höher belastet werden als manche KWG-Institute, die einen erheblich größeren Pflichtenkatalog haben und einen entsprechend höheren Aufsichtsaufwand verursachen.

Selbst wenn sich die Umlage von gerade einmal 650 Euro nur auf bestimmte winzige und spezialisierte KWG-Institute bezieht (die es vielleicht nur theoretisch gibt), muss auch für diese gesetzes-systematisch ein höherer BaFin-Aufwand unterstellt werden als für die einzelnen künftigen „Finanzanlagendienstleister“. Auf jeden Fall muss für letztere die Mindestumlage erheblich geringer ausfallen als die 1.250 Euro, mit denen kleine KWG-Institute auskommen, die über die Erlaubnis zur Anlagevermittlung oder -beratung verfügen.

Zugegeben: Das alles ist hauptsächlich Stochern im Nebel. Dies ist jedoch bei den Schwarzsehern nicht anders. Insofern bleibt es dabei: Das Eckpunktepapier aus einem gewohnten Reflex heraus von vornherein grundsätzlich abzulehnen, nur weil man nach den Erfahrungen der letzten Jahre durch neue Regulierung stets nur das Schlimmste erwartet, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten voreilig.

Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

 

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