Ist ESG in der Glaubwürdigkeitskrise?

Foto: Fürst Fugger Privatbank
Andrea Greisel, Fürst Fugger Privatbank: „Beim nachhaltigen Investieren klaffen der gesetzgeberische Anspruch und die Wirklichkeit noch relativ weit auseinander. Als alleinige Entscheidungshilfe für eine Allokationsausrichtung eignet sich die Taxonomieverordnung aus heutiger Sicht noch nicht.“

Die Schlagzeilen über 'Greenwashing' haben zuletzt die Glaubwürdigkeit von ESG-Produkten in Frage gestellt. Und tatsächlich ist es ein breites Spektrum an Definitionen und Bewertungsmethoden, die unter dem Begriff „ESG“ zusammengefasst werden.

Zum 2. August des Jahres tritt die Erweiterung der MiFID II Anforderungen in Kraft, die eine zwingende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegers vorsieht. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber mit der Taxonomieverordnung ein Klassifizierungssystem schaffen, anhand dessen klar festzustellen ist, ob eine Wirtschaftstätigkeit nachhaltig ist. 

Für Andrea Greisel vom Asset Management der Fürst Fugger Privatbank ist dies aber leichter gesagt als getan: „Beim nachhaltigen Investieren klaffen der gesetzgeberische Anspruch und die Wirklichkeit noch relativ weit auseinander. Als alleinige Entscheidungshilfe für eine Allokationsausrichtung eignet sich die Taxonomieverordnung aus heutiger Sicht noch nicht.“ So würden bislang nur die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel überhaupt von der Taxonomie definiert. Hinzu käme ein noch gravierender Punkt: „Vielerorts fehlen einfach noch die Daten. Die Unternehmen müssen erst ab 2023 die regulierten Datensätze veröffentlichen.“ Hinzu komme, dass es kaum Unternehmen gebe, die diese Ziele zu 100 % erfüllten. Viele Experten gingen daher davon aus, dass erst in mehreren Jahren mit einer aussagekräftigen Basis für die Taxonomie zu rechnen sei. „Wer jetzt schon auf Basis der Taxonomieverordnung investiert, der geht unter Rendite-/Risikogesichtspunkten ein erhebliches Klumpenrisiko ein.“

Dabei wären jetzt schon klare Vorgaben erforderlich, so Greisel: „In der Gesellschaft vollzieht sich gerade ein Paradigmenwechsel hin zur Nachhaltigkeit.“ Auch der Wunsch nach weniger Abhängigkeit von (russischen) Rohstoffen würde den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Der genaue Weg sei allerdings noch unklar: „Eine umfassende Umschichtung von Kapital in nachhaltige Anlagen ist mit Risiken verbunden, bietet aber auch historische Anlagechancen.“ Angesichts der zahlreichen derzeitigen wirtschaftlichen und geopolitischen Belastungsfaktoren seien diese allerdings nicht ohne weiteres erkennbar. Dennoch gebe es auch Orientierungsansätze.

Das Ziel müsse immer sein, nachhaltige Ergebnisse zu erzielen und dabei auf ein ausgewogenes Rendite-Risikoverhältnis zu achten, meint Andrea Greisel: „Wir richten unsere nachhaltige Vermögensverwaltung im Sinne der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Diclosure Regulation – SFDR) aus und greifen bei der Bewertung auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen zurück.“

Über einen längerfristigen Zeithorizont betrachtet seien Sektoren zu bevorzugen, die von dieser Umstellung profitierten, wie z. B. Wind- oder Solarenergie aber auch Zukunftstechnologien im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellen.

Andrea Greisel weiter: „Eine geeignete Beimischung könnten Healthcare-Unternehmen sein, da diese relativ wenig CO2 Emissionen aufweisen und zu einer Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen beitragen. Auch die Möglichkeiten der Übergangsfinanzierungen lassen sich durch grüne Anleihen, sogenannte Green Bonds, nutzen.“ 

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