EZB: Keine Änderung bei den Zinsen beschlossen

Auf der heutigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,40 % zu belassen.

Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen mindestens über die erste Hälfte des Jahres 2020 und in jedem Fall so lange wie erforderlich auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, um eine fortgesetzte nachhaltige Annäherung der Inflation an sein Ziel auf mittlere Sicht sicherzustellen.

Notwendigkeit eines akkommodierten geldpolitischen Kurses betont

Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten erworbenen Wertpapiere für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, und in jedem Fall so lange wie erforderlich bei Fälligkeit weiterhin vollumfänglich wieder anzulegen, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Der EZB-Rat betonte zudem die Notwendigkeit eines äußerst akkommodierenden geldpolitischen Kurses für einen längeren Zeitraum, da sich sowohl die tatsächlichen als auch die projizierten Inflationsraten kontinuierlich unter einem Niveau befinden, dass mit seinem Ziel vereinbar ist.

EZB beauftragt Ausschüsse mit der Prüfung von Möglichkeiten zur Forward Guidance

Sollten die mittelfristigen Inflationsaussichten weiterhin hinter dem Ziel des EZB-Rats zurückbleiben, ist er dementsprechend entschlossen, im Einklang mit seiner Verpflichtung auf die Symmetrie des Inflationsziels zu handeln.

Er ist daher bereit, all seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation auf nachhaltige Weise auf sein Ziel zubewegt.

In diesem Zusammenhang hat der EZB-Rat die entsprechenden Ausschüsse des Eurosystems mit der Überprüfung von Optionen beauftragt, darunter Möglichkeiten zur Stärkung seiner Forward Guidance zu den Leitzinsen, Ausgleichsmaßnahmen wie die Entwicklung eines gestaffelten Systems bei der Verzinsung der Reserveguthaben und Optionen hinsichtlich des Umfangs und der Zusammensetzung möglicher neuer Nettoankäufe von Vermögenswerten.

 

Foto: Shutterstock

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