Finanzministerium für Änderungen an EU-Regeln für Wertpapierhandel

Das Bundesfinanzministerium macht sich für Änderungen bei den EU-Regeln zum Wertpapierhandel stark. Zwar gebe es „keinen Bedarf für eine umfassende Deregulierung“, sagte Staatssekretär Jörg Kukies am Dienstag in Berlin.

Bei einzelnen Vorschriften sehe das Ministerium indes „deutlichen Überarbeitungsbedarf“. Die Brüsseler Kommission will die 2014 beschlossenen Vorgaben bewerten und sammelt dazu Rückmeldungen von Deutschland und den anderen EU-Staaten.

Was derzeit gilt

Die neuen Regeln greifen in Deutschland seit Anfang 2018. Danach müssen Banken unter anderem jedes Telefonat eines Kunden mit einem Wertpapierberater aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre archivieren. Diese Pflicht zur Aufzeichnung solle entfallen, forderte Kukies – zumindest aber solle der Kunde darauf verzichten können.

Kunden müssen zudem vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet. Bei Geschäften per Telefon sollen Anleger nach dem Willen des Ministeriums auch darauf verzichten können – gerade bei Geschäften, die schnell über die Bühne gehen sollten, habe die Verpflichtung sich als Problem herausgestellt, so Kukies.

An der Befragung in Deutschland haben sich nach Angaben von Kukies 50 Verbände sowie ein paar Dutzend Privatanleger beteiligt. (dpa/AFX)

Foto: Shutterstock

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