P&R-Insolvenzverwalter: „Friss oder warte!“

Die P&R-Anleger mussten nämlich – zumindest bei den jüngsten Emissionen der P&R Transport-Container GmbH mit Prospekt nach dem Vermögensanlagengesetz – eine höchst ungewöhnliche Klausel akzeptieren.

Demnach sollten die Vertragsunterlagen bei der Emittentin ausschließlich digital gespeichert werden und die Anleger einen Ausdruck des gespeicherten Dokuments erhalten. „Die Originale der Vertragsunterlagen werden nach digitaler Erfassung durch die Emittentin vernichtet“, heißt es in dem Kauf- und Mietvertrag etwa bei dem Angebot Nr. 5004.

Der Insolvenzverwalter – in diesem Fall Michael Jaffé selbst – hat also womöglich kaum eine Möglichkeit, Forderungen zu überprüfen, die nicht im IT-System erfasst wurden und damit nicht in den Formularen auftauchen.

Vertragsschluss durch Ausdruck

Auch für die Anleger kann das zum Problem werden: Der Vertrag kam laut dessen Paragraf 1 erst durch die Übersendung des Ausdrucks des digitalen Dokuments an den Anleger zustande. Ist das nicht geschehen oder der Ausdruck nicht mehr auffindbar, stehen wiederum (auch) die Anleger womöglich ohne Hosen da.

Für alle Beteiligten bleibt insofern zu hoffen, dass wenigstens die IT bei P&R auf dem neuesten Stand und akkurat gepflegt war. Immerhin: Für die älteren Verträge erscheint das wegen der bis kurz vor Schluss beanstandungsfreien Mietauszahlungen nicht unwahrscheinlich.

Die vorausgefüllten Formulare nicht zu unterschreiben, könnte aber vor allem bei den jüngeren Verträgen der P&R Transport-Container GmbH auch aus diesem Grund ein Risiko sein – nicht nur für den Insolvenzverwalter, sondern auch für die Anleger.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

 

 

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