Der K(r)ampf mit der Erbschaftsteuer

Auch die Unternehmen laufen nicht länger Gefahr, wegen drohender Steuerzahlungen an notwendigen Entscheidungen gehindert zu werden oder zur Begleichung der Erbschaftsteuer ausgeplündert zu werden, wenn diese überhaupt erst durch entsprechende Auszahlungen anteilig fällig wird.

Nur wer kassiert, muss zahlen

Für die Erben gewerblicher Fonds kann das Prinzip „nur wer kassiert, muss zahlen“ ebenfalls Vorteile haben. Bisher jedenfalls besteht stets die Gefahr, dass sie selbst dann zu Steuerzahlungen herangezogen werden, wenn sie aus einer geerbten Beteiligung niemals einen Cent Auszahlungen zu sehen bekommen.

Auch das wäre dann Geschichte. Wäre – denn nach Medienberichten verteidigt die Bundesregierung bisher ihre unsinnigen und ungerechten Regelungen vor dem Verfassungsgericht. Eine Entscheidung der Richter wird nicht vor dem Herbst erwartet.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse. Er beobachtet die Branche und ihre Produkte als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt bereits seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse ist eine Marke des Deutschen Finanzdienstleistungs-Instituts (DFI), das wie Cash. zu der Cash.Medien AG gehört.

Foto: Cash. / Shutterstock

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