Zwangsvollstreckung: Wenn Immobilienträume platzen

Der Schuldner (= Darlehensnehmer) soll nicht in die Rolle des Angreifers gezwungen werden, der sich im Rahmen eines Vollstreckungsgegenklageverfahrens gegen die Klauselerteilung wehren muss. Auch dieser Fall betraf aber nicht die Zwangsvollstreckung durch den ursprünglichen Darlehensgeber und Sicherungsnehmer, sondern durch einen Dritten, an den die Bank ihre Forderung abgetreten hatte.

Verbraucherschutz auf dem Vormarsch

Dennoch kann aus der Entscheidung sowohl des EuGH als auch aus derjenigen des BGH entnommen werden, dass stets die konkreten Umstände des einzelnen Falles unter die Lupe zu nehmen sind, nicht nur was die Einhaltung der Formalien anbelangt, sondern auch die materielle Berechtigung.

Und das OLG Dresden hat vor geraumer Zeit entschieden, dass die Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie zu 100 Prozent durch eine Bank als Beleg dafür gewertet werden darf, dass die Bank die Einschätzung des Kaufpreises eines Immobilienkäufers und Darlehensnehmers als angemessen teilt.

OLG Dresden: Schadenersatz bei sittenwidriger Überhöhung des Kaufpreises

Das OLG Dresden sah deshalb die Bank als verpflichtet an, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, sei sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet (OLG Dresden, Beschl. v. 28. Juni 2012, 9 U 1758/11).

Und selbst wenn es zum Zwangsversteigerungstermin kommt, kann bis zur Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags versucht werden, das Zwangsversteigerungsverfahren abzuwenden, indem eine andere Lösung mit dem das Verfahren betreibenden Gläubiger (im Regelfall die Bank) gefunden wird.

Es lohnt sich deshalb, bis zuletzt über alternative Lösungsmöglichkeiten nachzudenken und solche zu versuchen. Immobilienträume können platzen. Das ist jedoch weniger schlimm, wenn nicht anschließend noch ein großer Schuldenberg zurückbleibt.

Autor Ulrich A. Nastold ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR in Köln.

Foto: Guido Schiefer

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