BGH zur Prospekthaftung: Wem nützt noch das WP-Gutachten?

Zum anderen prüfen die WP – anders als die Bafin – auch die Richtigkeit der Angaben im Prospekt, also zum Beispiel, ob Verträge oder Informationsquellen tatsächlich existieren und richtig wiedergegeben sind. Auch erhöht ein solches Gutachten durchaus die generelle Wahrscheinlichkeit, dass der Prospekt in Ordnung ist.

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Angaben zu Verflechtungen prüfen

Zumindest hinsichtlich der Informationen, die unmittelbar aus dem Prospekt ersichtlich sind, muss sich der Vertrieb jedoch auch ein eigenes Bild von der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Plausibilität machen.

Dazu zählt nun auch, die Angaben zu Verflechtungen insbesondere hinsichtlich der natürlichen Personen als Gesellschafter und Hintermänner kritisch zu hinterfragen. Denn dass die Beteiligungsverhältnisse wirklich vollständig dargestellt werden, ist auch bei den von der Bafin geprüften AIF-Prospekten keine Selbstverständlichkeit.

G.U.B. Analyse jedenfalls musste schon bei mehreren AIF-Analysen diesbezüglich bei der KVG nachfragen. Genau dieser Punkt scheint auch den BGH ganz besonders zu interessieren.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Anna Mutter

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