Wölbern-Prozess geht in die nächste Runde

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil im Wölbern-Prozess eingelegt. „Das Gericht ist bei der Bemessung der Strafhöhe erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Angesichts der durch den Angeklagten verursachten außergewöhnlichen Schadenshöhe haben uns die vom Gericht genannten Strafmilderungsgründe nicht in allen Punkten überzeugt“, erklärte eine Sprecherin der Behörde gegenüber Cash.Online.

Der Bundesgerichtshof hat seinen Sitz in Karlsruhe.

Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte, der ehemalige Inhaber und Chef des Emissionshauses Wölbern Invest, war am Montag vom Hamburger Landgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schulte sich der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht hat. Er habe in 327 Fällen Fondsgelder in Höhe von insgesamt 147 Millionen Euro bewusst zweckentfremdet.

Auch Verteidigung will Revision einlegen

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Wolf Römmig, einer der drei Verteidiger von Schulte, hatte unmittelbar nach der Hauptverhandlung angekündigt, Revision einlegen zu wollen. (kb)

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Foto: BGH/Joe Miletzki

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