Finanzwächter oder Nachtwächter?

Bei den geschlossenen Fonds wurde aufgrund der zu Recht zu kritisierenden Fehlentwicklungen in der Branche der Schritt zur Vollregulierung im KAGB gegangen. Damit wurden die Produkte vom grauen in den weißen Kapitalmarkt überführt, durchaus mit schmerzlichen, aber unvermeidlichen Folgen für bestimmte Produkte und Anbieter. Sicherlich darf man auch kritisch hinterfragen, ob dies schon früher hätte erfolgen können.

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Unzulässig ist aber die Vorgehensweise des Finanzwächters, einfach weiterhin die Produkte dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen. Damit missachtet er die Entscheidung des Gesetzgebers und es muss das „quasi amtliche Siegel“ der Förderung durch die Bundesregierung hinterfragt werden.

Negierung von Fakten und Definitionen

Weiterhin ist auch die Gleichsetzung von geschlossenen Fonds und AIFs schlicht falsch, da allein in Deutschland ca. 80 Prozent der AIFs offene Spezialfonds und Immobilienfonds ausmachen. Lieber Finanzwächter, nicht nur durch unzureichende Zitate in Doktorarbeiten, sondern erst recht durch Negierung von Fakten und Definitionen zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses wird der Wert einer Studie ad absurdum geführt.

Das ist bedauerlich, da gerade im bekannten Zinsumfeld der Anleger nach objektiven Darstellungen der Risiken und Chancen von Sachwertinvestitionen verlangt. Also beim nächsten Versuch einer Studie weniger „Blindflug“, dann kann es noch was werden mit dem Finanzwächter.

Uwe Wewel ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in Berlin tätig und war zuvor lange Jahre im Bundesfinanzministerium für Investmentfonds zuständig.

Foto: Martina van Kann

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