Am BaFin-Pranger: Totalausfall bei Döner-Darlehen

„Da es keine Insolvenzmasse gibt, fallen alle Darlehen der Noon Finance GmbH vollumfänglich aus“, heißt es in der Mitteilung. Dieses gelte sowohl für die Darlehensgeber der Nachrangdarlehen Typ A als auch für die Darlehensgeber der Nachrangdarlehen Typ B.

Noon Mediterranean hatte ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber der deutschen Gesellschaft bereits Anfang Dezember 2017 bis auf weiteres ausgesetzt. Daraufhin hat die Noon Finance ihrerseits Anfang Dezember 2017 ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot vorzeitig am 5. Dezember 2017 beendet, wie sie im Januar ebenfalls via BaFin mitgeteilt hat.

Pflichtmitteilung mit BaFin-Pranger

Sowohl die damalige als auch die heutige Mitteilung erfolgte jeweils gemäß Paragraf 11a Vermögensanlagengesetz. Demnach haben die Emittenten von Vermögensanlagen auch nach Abschluss der Emission die unangenehme Pflicht, jede Tatsache unverzüglich zu veröffentlichen, die „geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen“.

Die Mitteilungen werden dann auch über die Website der BaFin verbreitet, also am „BaFin-Pranger“. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsachen unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. (sl)

Foto: Shutterstock

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