BaFin: Untersagungs-Flut geht weiter

Ebenfalls am Dienstag teilte die Behörde mit, das sie der „Fair Pfand Deutschland GmbH“, Mannheim, aufgegeben hat, das Kreditgeschäft einzustellen. Das Unternehmen gewährte Darlehen gegen die Verpfändung ganzer Waren- und Maschinenlager oder von Eigentümergrundschuldbriefen.

Hierdurch betreibe sie das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Auf die Ausnahmeregelung für Pfandleiher könne sie sich nicht berufen.

Pfandleiher dürfen das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis der BaFin nur gegen Faustpfand an beweglichen Sachen im Rahmen ihrer eigenen Lagerkapazitäten betreiben. Hierunter fallen weder fremde Waren- und Maschinenlager noch Eigentümergrundschuldbriefe, da diese kein geeignetes Pfandobjekt sind, so die BaFin.

Schon neun Bescheide im September

Die Fair Pfand Deutschland GmbH darf keine weiteren Darlehensverträge außerhalb des Pfandleihprivilegs mehr abschließen und keine Auszahlungen auf solche bereits abgeschlossene Verträge mehr leisten. Vertragsverlängerungen (Prolongationen) solcher bereits bestehenden Verträge hat sie zu unterlassen.

Alle drei Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Allein seit Anfang September hat die BaFin damit insgesamt bereits neun solcher Bescheide wegen unterschiedlicher Verstöße gegen das Kreditwesen- und weitere Aufsichtsgesetze veröffentlicht. Cash.Online hatte bereits berichtet, dass die Behörde ihre Gangart in diesem Bereich deutlich verschärft hat.

Seite 3: Dreiste Lüge und Etikettenschwindel

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