Juristisch nicht eindeutige, gut gemeinte und unklare Formulierungen in einem Testament zwingen die Nachlassgerichte zur Auslegung des Willens des Erblassers. Jede Auslegung birgt die Gefahr, dass der tatsächliche Wille nicht erkannt wird und Gerichte anders entscheiden, als es der Erblasser gewollt hat.
Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg und Geschäftsführer der DVEV, empfiehlt deshalb, fachlichen Rat einzuholen, damit der letzte Wille klar und juristisch eindeutig niedergeschrieben wird. Nur so gelingt es den Familienfrieden zu wahren und Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.
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