P&R-Anlegerklagen: Erste Klageabweisung rechtskräftig

In der Causa um den insolventen Container-Anbieter P&R war im Mai erstmals eine OLG-Entscheidung zugunsten eines beklagten Vermittlers gefällt worden. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Nachdem die Kanzlei Dr. Roller & Partner aus München erstinstanzlich bereits drei klageabweisende Urteile in Verfahren gegen von ihr vertretene P&R-Vermittler erreichen konnte, liegt seit Mai 2019 auch das erste Berufungsurteil vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat das klageabweisende Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau demnach bestätigt.

Das OLG hatte die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Dagegen ist jedoch grundsätzlich eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ möglich, um zu erreichen, dass das höchste deutsche Gericht sich doch noch mit dem Fall befasst.

Urteil unanfechtbar und rechtskräftig

„Zwischenzeitlich haben wir in Erfahrung bringen können, dass der Kläger auch keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt hat“, teilt Roller & Partner mit. Der Instanzenzug sei damit endgültig erschöpft und das klageabweisende Urteil unanfechtbar und rechtskräftig.

„Es handelt sich unserer Kenntnis nach um das bundesweit erste rechtskräftige Urteil in P&R-Anlegerklagen“, so die Mitteilung.

Foto: Shutterstock

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