Urteil lässt Bankkunden bei Kündigung von Immobilienkredit hoffen

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Das OLG kam zu dem Schluss, dass die Ausführungen der Commerzbank zur Berechnung der Zahlung in dem strittigen Darlehensvertrag “nicht den gesetzlichen Anforderungen” genügen.

Viele Banken verlangen von ihren Kunden nach Ansicht von Verbraucherschützern im Fall der Kündigung eines Hauskredits zu viel Geld. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt stärkt nach Einschätzung von Anwälten und Verbraucherschützern die Position der Darlehensnehmer.

Viele Banken verlangen von ihren Kunden nach Ansicht von Verbraucherschützern im Fall der Kündigung eines Hauskredits zu viel Geld. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt stärkt nach Einschätzung von Anwälten und Verbraucherschützern die Position der Darlehensnehmer.

“Erste Urteile zeigen, dass die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung so komplex ist, dass selbst die Banken daran scheitern, die gesetzlichen Informationspflichten über diese Entschädigungsforderung zu erfüllen”, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Deutschen Presse-Agentur. Er rate Betroffenen, die Klausel zur Berechnung der Entschädigung rechtlich prüfen zu lassen.

Das OLG kam am 1. Juli zu dem Schluss, dass die Ausführungen der Commerzbank zur Berechnung der Zahlung in dem strittigen Darlehensvertrag “nicht den gesetzlichen Anforderungen” genügen. Das Fazit des OLG als zweite Instanz in diesem Verfahren: “Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne Rechtsgrund. Eine Zahlungsverpflichtung bestand nicht” (Az.: 17 U 810/19).

Über die Vorfälligkeitsentschädigung sichern sich Geldhäuser – vereinfacht gesagt – einen Ausgleich dafür, dass ihnen im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages Zinseinnahmen entgehen. Die Commerzbank hat nach Angaben des Unternehmenssprechers Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. (dpa-AFX)

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