Wegen Corona in Kurzarbeit: Bank muss Darlehen stunden

Foto: Shutterstock

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit einer einstweiligen Verfügung einem Bankkunden, der sich in Kurzarbeit befindet, eine Darlehensstundung zugesprochen, nachdem das Geldinstitut ihm das überzogene Konto gekündigt und eine Rückzahlung bis zum 8. April gefordert hatte. Grundlage für die Verfügung war das neue Pandemie-Gesetz.

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit einer einstweiligen Verfügung einem Bankkunden, der sich in Kurzarbeit befindet, eine Darlehensstundung zugesprochen, nachdem das Geldinstitut ihm das überzogene Konto gekündigt und eine Rückzahlung bis zum 8. April gefordert hatte. Grundlage für die Verfügung war das neue Pandemie-Gesetz.

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit einer einstweiligen Verfügung einem Bankkunden eine Darlehensstundung zugesprochen, nachdem das Geldinstitut ihm das überzogene Konto gekündigt und eine Rückzahlung bis zum 8. April gefordert hatte.

Mit seinem Beschluss stützte sich das Gericht auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der Bankkunde sei im Zusammenhang mit der Pandemie von Kurzarbeit betroffen und verfüge daher derzeit über geringere Einnahmen, hieß es in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Aktenzeichen 32 C 1631/20 (89)).

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Danach werden die Ansprüche auf Rückzahlung, Zinsen und Tilgung von Darlehensverträgen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden und zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden, für die Dauer von drei Monaten gestundet. Voraussetzung für die Stundung sind Einnahmeausfälle aufgrund der Pandemie. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments