Testament und Erbe: Vererben und Pflichtteil in der Patchworkfamilie

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Bettina Selzer und Sonja Reiff, Selzer Reiff Notare

In Patchworkfamilien gibt es besondere Problemstellungen bezüglich Erbe und Pflichtteil, die im Testament oder Erbvertrag zu beachten sind. Das häufig genutzte Berliner Testament ist selten geeignet

Patchworkfamilien sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Wenn sich Eheleute trennen und anschließend mit neuen Partnern neue Familien gründen, ergeben sich die unterschiedlichsten Familien- und Verwandtschaftskonstellation. Dies hat große Auswirkungen auf den späteren Nachlass sowie die gesetzlichen Ansprüche auf Erbteil oder Pflichtteil. Ein neuer Fachbeitrag auf der Kanzlei-Homepage Selzer Reiff Notare, Frankfurt gibt einen Überblick.

Ein Beispiel: Anna und Martin sind verheiratet. Sie haben zwei Kinder: Enno und Sarah. Das Paar lässt sich scheiden, Martin heiratet erneut. Seine neue Partnerin Vera bringt ihren Sohn Paul aus erster Ehe mit. Vera und Martin bekommen anschließend noch ein weiteres gemeinsames Kind: Pascal.

Beim Vererben stellt sich nun die Frage, welches Kind erbt was? Erben die eigenen Kinder mehr als die angeheirateten? Bekommt Pascal womöglich alles, wenn seine Eltern sterben? Was bedeutet der Tod eines der Eheleute für die Ansprüche von Ehepartner, Stiefkindern, leiblichen Kindern und dem gemeinsamen Kind? Welche Folgen können Pflichtteilsansprüche der Kinder und Stiefkinder für den länger lebenden Ehepartner haben? Und kann unter Umständen auch die ehemalige Ehefrau Anna Einfluss auf das Erbe nehmen, wenn beispielsweise ihre leiblichen Kinder im Erbfall noch nicht volljährig sind und sie das Sorgerecht hat?

Schon dieses relativ einfache Beispiel zeigt: Die Nachlassregelung in Patchworkfamilien wird sehr schnell komplex. Meist lässt sie sich nur mit einem individuellen Testament bzw. Erbvertrag regeln, denn es gibt kein spezielles Erbrecht für Stieffamilien.

Die gesetzliche Erbfolge spiegelt in den seltensten Fällen die Anforderungen an die spezielle Situation und den Willen des Erblassers wider. Ebenso ist das sogenannte Berliner Testament vielfach nicht geeignet. Denn beim Vererben in der Patchworkfamilie sind die unterschiedlichsten Ansprüche auf Pflichtteile sowie eine sehr schnell komplexe Abschätzung von möglichen Folgen der testamentarischen Verfügungen zu berücksichtigen.

Einen ausführlicheren Überblick hierzu bietet dieser Fachartikel zum Thema Erbe und Pflichtteil in der Patchworkfamilie:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/testament-und-erbe-vererben-und-pflichtteil-in-der-patchworkfamilie/

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