KfW-Fördermittel: Zuschuss vom Staat

Im Gegensatz zu konventionellen Krediten müssen für KfW-Darlehen bis zwölf Monate keine Zinsen gezahlt werden, wenn das Geld in diesem Zeitraum noch nicht beansprucht wird. Das ist insbesondere bei Bauträgerprojekten ein großer Vorzug, denn erfahrungsgemäß gehen viele Vorhaben leicht verzögert an den Start. Außerdem wird ein Bauträger in der Regel nach Baufortschritt bezahlt, sodass es immer einige Zeit dauert, bis die ganze Summe benötigt wird. Auch in diesem Fall werden für die noch nicht beanspruchten Teilbeträge der KfW-Darlehen keine Zinsen fällig.

Tilgungszuschuss nutzen

Bares Geld sparen die Nutzer des Programms 151 auch, nachdem die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Denn die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss. Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte die jeweilige Immobilie nach der Sanierung bezogen auf die jeweils aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht, wobei die besonderen Gegebenheiten einer Altbausanierung beim Programm 151 explizit berücksichtigt werden.

Das bedeutet: Einen Tilgungszuschuss gibt es auch dann, wenn die Energiewerte des sanierten Altbaus die Richtwerte für einen Neubau leicht überscheiten. So werden bei einem so genannten KfW-Effizienzhaus 115 immerhin 2,5 Prozent der Darlehenssumme erlassen. Ein sanierter Altbau, der 115 Prozent des Energieverbrauchs eines gleichwertigen Neubaus aufweist, wird somit mit bis zu 1.875 Euro bezuschusst.

Bei einem KfW-Effizienzhaus 100 liegt der Tilgungszuschuss schon bei fünf Prozent (bis 3.750 Euro) und in der Spitze werden bei einem KfW-Effizienzhaus 55 sogar 12,5 Prozent der Darlehenssumme oder maximal 9.375 Euro erlassen.

KfW-Fördermittel: Kaum Hindernisse

Wer in den Genuss dieser Förderung gelangen will, muss natürlich einige Hürden überwinden. Diese sind jedoch längst nicht so hoch, wie viele Anleger meinen. Bei der Antragsstellung können sich potenzielle Kreditnehmer beispielsweise von ihrer Hausbank unterstützen lassen. Denn die KfW vergibt ihre Darlehen nicht direkt, sondern greift bewusst auf die Ressourcen anderer Institute zurück.

Deren Leistungen wiederum werden bei größeren Wohnungsanbietern sukzessive von internen Finanzierungsexperten übernommen. Im Idealfall suchen die internen Berater aus der Vielzahl der möglichen Offerten das zu Kunde und Objekt am besten passende Kreditangebot heraus und kümmern sich um die den Basiskredit ergänzende KfW-Finanzierung. Der Kunde muss dann nur noch die erforderlichen Angaben zu Bonität und zu Sicherheiten beibringen.

Die wichtigste Pflicht der Darlehensnehmer besteht anschließend darin, der KfW innerhalb von neun Monaten nach der Auszahlung die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachzuweisen. Die KfW besteht dabei auf einer von einem Sachverständigen unterschriebenen „Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen“, die die Bank auf ihren Internetseiten zum Download zur Verfügung stellt.

Seite drei: Nachhaltigkeit zahlt sich aus

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