Umfrage: Energieausweis nicht aussagekräftig

Am 1. Mai 2014 tritt die Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft. Vor diesem Hintergrund führte das Portal Immowelt, Nürnberg, kürzlich eine Umfrage durch, in der Makler die Neuerungen rund um den Energieausweis bewerten konnten.

Ab Mai 2014 muss der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung verpflichtend vorgezeigt und übergeben werden.

Ab dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Im Zuge der Energiewende hat die Bundesregierung die Neuerungen bereits letzten Herbst beschlossen.

Kernstück ist der verschärfte Energieausweis. Er muss künftig bei jeder Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden und neben Angaben zu Baujahr und Heizungsart auch Energieeffizienzklassen enthalten. Zudem müssen die Angaben des Energieausweises in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet.

Das Portal Immowelt hat in Kooperation mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen deutsche Immobilienmakler nach ihrer Meinung zur Gesetzesänderung befragt.

Effizienzklassen für Gebäude ungeeignet

In der bisherigen Variante des Energieausweises ist der Energiebedarf eines Gebäudes in Kilowattstunden angegeben. Der Gesetzgeber möchte die Angabe zukünftig transparenter machen. Energieeffizienzklassen von A-plus bis H, die bereits bei Kühlschränken verwendet werden, sollen nun für mehr Klarheit sorgen.

Makler schätzen diese Neuerung grundsätzlich positiv ein: Etwa 60 Prozent denken, dass die neuen Effizienzklassen den Energieausweis verständlicher machen. Allerdings geben 73 Prozent der Makler zu bedenken, dass der Energieverbrauch in Wohnräumen von wesentlich mehr Faktoren abhängt, als der eines Kühlschranks.

Alte Abrechnungen aussagekräftiger als Energieausweis

Die Makler stehen laut Immowelt jedoch nicht nur den neuen Effizienzklassen kritisch gegenüber – auch den Ausweis an sich halten 61 Prozent kaum für geeignet, um den Energieverbrauch eines Gebäudes sinnvoll abzubilden. 71 Prozent der befragten Makler glauben, dass die Nebenkostenabrechnung der vorherigen Bewohner aussagekräftiger als der Energieausweis ist.

Alte Abrechnungen hängen allerdings stark vom Nutzungsverhalten der vorherigen Bewohner ab. Zudem muss der Vorgänger einverstanden sein, dass Dritte seine Verbrauchszahlen einsehen. (st)

Foto: Shutterstock.com

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments