Direktinvestments: Keine Angst vor neuem Recht

„Das Kleinanlegerschutzgesetz dient, wie der Name schon sagt, in erster Linie dem Schutz des privaten Anlegers. Transparenz und formelle Anforderungen sollen das Risiko von Investments minimieren. Wobei das Gesetz nicht in erster Linie zur Regulierung von Direktinvestments, sondern vor allem zur Regulierung von Genussrechten und Nachrangdarlehen eingeführt wurde“, betont Dr. Dirk Baldeweg, Geschäftsführer des auf Container spezialisierten Initiators Buss Capital.

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„Grundsätzlich stehen wir der Regulierung positiv gegenüber, wobei wir auch in der Vergangenheit großen Wert auf Transparenz gelegt haben.“ Das Unternehmen hat mit 56 Fonds und Direktinvestments bis Ende März eine Milliarde Euro Eigenkapital einwerben können.

Bisherige Konzepte anpassen

Im ersten Quartal 2015 sammelte Buss Capital 30 Millionen Euro mit zehn Direktinvestments ein und übertraf damit das Vorjahresergebnis um 50 Prozent. Derzeit befinden sich sechs Direktinvestment im Vertrieb.

„Da wir diese vor Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes veröffentlicht haben, sind sie in der Übergangsfrist und nicht von den Änderungen betroffen. Wie wir nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes verfahren werden, prüfen wir derzeit“, so Baldeweg. Wenn nötig, werde man die bisherigen Konzepte anpassen. (kb)

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 8/2015.

Foto: Inga Sommer

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