„Regulierung als gutes Argument“

Romba wies darauf hin, dass er die geplante Regulierung von Investmentvehikeln wie Direktinvestments und Nachrangdarlehen zwar grundsätzlich begrüßt, er es aber für sinnvoller erachtet, wenn die Regulierung im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfolgen würde statt im von der Bundesregierung initiierten Kleinanlegerschutzgesetz.

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Initiatoren in der Pflicht

Marcus Kuntz von der Verwahrstelle State Street berichtete, dass die Zusammenarbeit mit den Fondshäusern in der Praxis ohne Schwierigkeiten funktioniere und diese sich gut auf die neuen gesetzlichen Anforderungen eingestellt hätten. Bei der Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit einem Initiator spiele insbesondere dessen Reputation eine wichtige Rolle.

Mit Blick auf den Vertrieb wies Andreas Heibrock, Geschäftsführer der Patrizia Grundinvest GmbH, darauf hin, dass er insbesondere die Fondsanbieter in der Pflicht sieht, die Vermittler auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des KAGB hinzuweisen und sie darauf einzustellen. (kb)

Foto: Cash.

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