„Abgabe des Performanceberichts ist freiwillige Selbstverpflichtung“

Obwohl dies in dem BSI-Standard nicht mehr vorgesehen ist, enthalten nicht wenige Performanceberichte weiterhin auch Einzeldarstellungen der Fonds und teilweise auch Soll-Ist-Vergleiche. Was halten Sie davon?

Der BSI-Standard ist ein Mindeststandard. Wenn einzelne Unternehmen weitere Informationen für erforderlich oder sinnvoll halten, haben wir nichts dagegen. Das Entscheidende ist, dass die Mindestangaben enthalten sind, sodass eine entsprechende Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit erreicht wird.

Ist die Abgabe des Performanceberichts weiterhin eine Verpflichtung für die BSI-Mitglieder?

Es ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Sanktionen für den Fall, dass ein Mitglied die Verpflichtung nicht erfüllt, sind nicht vorgesehen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die erste Priorität in den Häusern natürlich die Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten hat.

Auf Ihrer Website waren nach dem vorgesehenen Stichtag am 30. September lediglich vier Performanceberichte Ihrer Mitglieder für 2015 abrufbar. Das ist nicht besonders viel.

Das hängt auch damit zusammen, dass wir die Performanceberichte zunächst auf Vollständigkeit überprüfen, bevor wir sie auf die BSI-Website stellen. In Einzelfällen fordern wir noch zusätzliche Informationen an. Eine Reihe weiterer Mitglieder hat den Bericht zeitnah angekündigt.

Interview: Stefan Löwer

Foto: BSI

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