Bundesgerichtshof kippt Kontogebühr für Bauspardarlehen

Bausparkassen dürfen während der Darlehensphase keine Kontogebühr von Verbrauchern verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

hammer haus gericht gesetz urteil buch shutterstock_480846610
Aus Sicht des BGH weicht eine Kontogebühr in der zweiten Phase vom gesetzlichen Leitbild eines Darlehensvertrags ab.

Mit einer solchen Kontogebühr wälzten die Bausparkassen Kosten auf ihre Kunden ab – und zwar für Verwaltungstätigkeiten, die sie überwiegend in ihrem eigenen Interesse erbrächten, entschied der BGH am Dienstag (Az. XI ZR 308/15). Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer.

Verbraucherzentrale mit Klage erfolgreich

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia von 9,48 Euro im Jahr. Das Unternehmen verlangt die Gebühr nach eigenen Angaben seit über 50 Jahren.

Auch Wüstenrot, die größte private Bausparkasse, macht dies schon seit einigen Jahren. Andere erheben ähnliche Entgelte als „Servicepauschale“ – teilweise auch nur während der Sparphase.

Bausparen teilt sich immer in zwei Phasen: Anfangs sparen die Verbraucher, später können sie dann ein Darlehen in Anspruch nehmen.

Gebühr entspricht nicht „Leitbild des Darlehensvertrags“

Aus Sicht des BGH weicht eine Kontogebühr in der zweiten Phase vom gesetzlichen Leitbild eines Darlehensvertrags ab. Demnach ist der Darlehensnehmer nur dazu verpflichtet, die vereinbarten Zinsen und später das Darlehen zurückzuzahlen.

„Wir haben auch keine Vorteile gesehen (…), die es rechtfertigen, diese Abweichung als nicht unangemessen anzusehen“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger. So werde etwa das Bausparsystem an sich durch die Kontogebühr nicht unterstützt.

„Die Entscheidung (…) kommt für uns unerwartet“, teilte Alexander Nothaft vom Verband der privaten Bausparkassen nach der Verkündung mit. Die Vorinstanzen hatten an der Gebühr noch nichts ausgesetzt.

Der Anwalt der Badenia zeigte in der mündlichen Verhandlung Unverständnis dafür, dass „eine jahrzehntelange Praxis (…) von heute auf morgen für illegal erklärt“ werde.

Erst im November letzten Jahres hatte der BGH bereits eine Extra-Gebühr bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens für unzulässig erklärt.

Weitere Klage möglich

Die Verbraucherschützer überlegen nach ihrem Erfolg in Karlsruhe dagegen schon den nächsten Schritt: „Wir werden prüfen, ob sich aus den Urteilgründen Argumente ergeben, auch die Kontogebühr in der Sparphase anzugreifen“, sagte Verbraucherschützer Christian Urban. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments