Streit um Namen an Klingelschildern – Verstoß gegen die DSGVO?

Die rechtliche Einschätzung aus Österreich sei nicht von der Hand zu weisen, sagte Haus & Grund-Präsident Warnecke der dpa. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt rund 900.000 Mitglieder. „Wir wollen nicht in die Situation kommen, dass jeder Mieter klagen könnte.“ Wer auf Nummer sicher gehen wolle, müsse deshalb die Namensschilder an den Klingeln entfernen lassen. Warnecke erwartet, dass die Streitfrage nun von der Politik gelöst werde. „Das schreit nach einer Klärung.“

Er sehe keine Notwendigkeit, die Namensschilder abzumontieren, sagte dagegen der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri. Der Vermieter sei im Regelfall sogar verpflichtet, einen Namen an die Klingel zu schreiben. Nur bei einem Widerspruch müsse das Schild weg. Ähnlich sieht es auch der Präsident der bayerischen Datenschutzaufsicht Thomas Kranig. Die Entscheidung aus Wien halte er für übertrieben, sagte Kranig der „Augsburger Allgemeinen“.

Behörde empfiehlt Wahlmöglichkeit

Auch die Berliner Datenschutzbehörde sieht keinen Grund zur Panik. Sie empfiehlt Vermietern, den Mietern bei Neuvermietung eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Alle Namensschilder von Alt-Mietern zu entfernen, wäre dagegen „wirtschaftlicher Wahnsinn“, sagte Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde ihre Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld – zumindest in Berlin – für unwahrscheinlich.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit Mai offiziell in Kraft und gilt erstmals europaweit. Zum ersten Mal sieht das Regelwerk auch empfindliche Bußgelder in Millionenhöhe bei Verstößen vor. Damit erhoffen sich die Datenschützer vor allem ein wirksames Instrument gegen wiederholte Verstöße etwa durch Internet-Größen wie Facebook und Google. In vielen Anwendungsfällen, etwa in kleinen Firmen, bei Vereinen – oder nun auch bei Vermietern – herrscht allerdings vielfach Unsicherheit über die tatsächliche Auslegung. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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