Grundsteuer: Reform führt zu Ungleichbehandlung

In der Diskussion um die künftige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer hat laut Medienberichten die Schleswig-Holsteiner Finanzverwaltung einen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht.

Abweichung von maximal 30 Prozent

Dieser sieht unter anderem vor, dass der Wert nicht auf Basis des Bodenrichtwerts einzelner Grundstücke berechnet wird, sondern der mittlere Wert für einen Ort herangezogen werden soll.

Wenn es dort zwischen einzelnen Lagen erhebliche Abweichungen gibt, soll der Ort für die Berechnung in Zonen eingeteilt werden, in denen der Wert nicht mehr als 30 Prozent voneinander abweicht. (fm)

Foto: Shutterstock

 

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