Mehr Wohnungen für die, die sonst keine Chance aufs Wohnen mehr haben

Darüber hinaus sollten die Bundesländer Mittel vom Bund eins zu eins kofinanzieren, so Günther. Daran hätten sich in den beiden vergangenen Jahren allerdings nur Hamburg, Schleswig-Holstein und Bayern gehalten – und sogar selbst deutlich mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investiert als sie vom Bund erhalten haben.

Ein absolutes Tabu müsse es sein, Geld des Bundes für den sozialen Wohnungsbau „im Landeshaushalt versickern zu lassen“. Immerhin habe die Hälfte der Bundesländer in den zurückliegenden zwei Jahren mehr Mittel aus Berlin bekommen als sie am Ende für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus verteilt haben.

Bedarf an Bauland: „300 Euro pro Quadratmeter ist die Schmerzgrenze“

Zu den wohnungsbaupolitischen Hausaufgaben der Kommunen gehört, so das Pestel-Institut, die Bereitstellung von Bauland. Dies sei aber insbesondere eine Preisfrage: „300 Euro pro Quadratmeter ist die Schmerzgrenze – das ist der aktuelle ‚Bauland-Schwellenpreis‘. Liegen die Grundstückspreise darüber, hat der soziale Wohnungsbau praktisch keine Chance mehr.

Dann kann er höchstens noch mit deutlich höheren Subventionen realisiert werden als bisher“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. Das Bündnis „Soziales Wohnen“ appelliert daher an Städte und Gemeinden, offensiv „U-300-Euro-Bauland“ zu mobilisieren.

Um die Mietpreisspirale zurückzudrehen, sprechen sich die Wissenschaftler – über einen deutlichen Zuwachs bei den Sozialwohnungen hinaus – auch für den Bau von deutlich mehr bezahlbaren Wohnungen aus: „Je mehr ‚Wohnraum-Konkurrenz‘, die auch erschwinglich ist, auf den Markt kommt, umso spürbarer werden die Preisdämpfungen sein“, sagt Matthias Günther.

Der Studienleiter spricht sich deshalb für den Neubau von 60.000 (statt der lediglich rund 3.000 in 2018 neu entstandenen) bezahlbaren Wohnungen aus – insbesondere in Ballungsräumen und Wachstumsregionen.

Sonderabschreibung zur Errichtung bezahlbarer Mietwohnungen

Dieses Ziel müsse der Staat noch einmal mit mindestens 3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Dazu soll die jetzt beschlossene Sonderabschreibung übergangslos in eine sachgerechte Anhebung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent und in eine zusätzliche Sonderabschreibung zur Errichtung bezahlbarer Mietwohnungen überführt werden.

Es sei notwendig, die neue Sonder-AfA für bezahlbaren Wohnraum über 10 Jahre in Höhe von insgesamt 4,5 Prozent zu gewähren und anschließend in Höhe von 3 Prozent je Jahr bis zur vollständigen Abschreibung weiterzuführen.

 

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