Deutscher Fondsstandort wird wieder gestärkt

Foto: Baker Tilly
Martina Hertwig, Baker Tilly: “Geschlossene Sondervermögen bieten Vorteile für Konzeption und Vertrieb, außerdem können die Anteile zukünftig als elektronische Wertpapiere auch digitalisiert werden. Hiervon sollten auch Privatanleger profitieren.”

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt das heute im Kabinett verabschiedete Fondsstandortgesetz (FOG). „Es werden insgesamt die richtigen Impulse für den Fondsstandort Deutschland gegeben“, sagte Martina Hertwig, Ausschussvorsitzende Investitionskapital.

Es habe noch punktuelle Veränderungen im Gesetz gegeben. Wichtig sei, dass das Bundesfinanzministerium den Vorschlag des ZIA nach einem geschlossenen Sondervermögen aufgegriffen habe. „Allerdings bleibt das Sondervermögen auf Spezial-AIF beschränkt. Hier wird es darum gehen, es auf das Publikumssegment auszudehnen“, sagte Hertwig.

„Geschlossene Sondervermögen bieten Vorteile für Konzeption und Vertrieb, außerdem können die Anteile zukünftig als elektronische Wertpapiere auch digitalisiert werden. Hiervon sollten auch Privatanleger profitieren.“

 Das Gesetz sieht darüber hinaus gesetzliche Anpassungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vor, durch die Konzeption, Management und Rechnungslegung bei offenen und geschlossenen Fonds vereinfacht werden.

Auch hier sieht der ZIA viele seiner Vorschläge umgesetzt. Das Fondsstandortgesetz soll zudem dazu dienen, notwendige europäische Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb, der Taxonomie sowie zu den ESG-Informationspflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften zu implementieren.

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