P&R-Insolvenzverwalter: Letzte Chance für sture Anleger

Foto (Symbolbild): Shutterstock

In 6.000 Fällen erhalten Anleger des insolventen Container-Anbieters P&R, die bisher keine Vereinbarung zur Hemmung der Verjährung unterzeichnet haben, in den nächsten Tagen nochmals Post vom Insolvenzverwalter. Bleiben sie weiter stur, drohen gerichtliche Maßnahmen.

Es geht um Zahlungen, die Anleger vor der Insolvenz der betreffenden P&R-Gesellschaft im Frühjahr 2018 von P&R erhalten haben. Nach Ansicht der Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé müssen die Anleger diese für einen Zeitraum von vier Jahren zurückzahlen. Das betrifft auch Container-Anlagen, die vor der Insolvenz bereits komplett beendet und nach März/April 2014 von P&R zurückgekauft worden waren.

Die Insolvenzverwalter wollen jedoch eine grundsätzliche gerichtliche Klärung dieser Frage herbeiführen und halten die Füße still, sofern die Anleger eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie im Fall einer für sie ungünstigen Entscheidung auf die Einrede der Verjährung verzichten. Die Verjährung wird damit also im juristendeutsch „gehemmt“. Ohne diese „Hemmungsvereinbarung“ würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren und könnten vom Insolvenzverwalter nicht mehr geltend gemacht werden.

Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung

Die Insolvenzverwalter der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften kündigen nun an, dass sie in den nächsten Tagen die Anleger, die bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben, nochmals anschreiben und diese zur Rückzahlung der im Vierjahreszeitraum vor Insolvenzantragstellung erhaltenen Beträge auffordern werden.

Das Schreiben diene der Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche zum Zwecke der Verjährungshemmung, die dann ebenfalls noch in diesem Jahr erfolgt. Dieses Vorgehen sei notwendig, um auf diesem Weg etwaige Ansprüche zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger zu wahren. „Den betroffenen Anlegern steht weiter frei, die Hemmungsvereinbarungen unverändert zu unterzeichnen und zurückzusenden, um die ansonsten noch in diesem Jahr bevorstehende gerichtliche Inanspruchnahme abzuwenden“, heißt es in der Mitteilung.

Es gehöre zu den gesetzlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters, Anfechtungsansprüche der insolventen Gesellschaften zu prüfen. Solche Ansprüche können bestehen, weil die Anleger Zahlungen für Mieten und Rückkaufpreise erhalten haben, obwohl sie kein Eigentum an den Containern erwerben konnten, und zwar sowohl aus Rechtsgründen als auch, weil ein Großteil der an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht existierte.

„Noch kein einheitliches Bild“

Statt alle Anleger in Anspruch zu nehmen, hätten die Insolvenzverwalter von Beginn des Verfahrens an alles daran gesetzt, um die Belastung für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. So haben sie den Anlegern vorgeschlagen, Hemmungsvereinbarungen abzuschließen, damit die Frage der Anfechtbarkeit durch die Gerichte in repräsentativen Fällen geklärt werden kann.

„Die bislang dazu ergangenen Entscheidungen von Landgerichten und Oberlandesgerichten ergeben – wie zu erwarten war – noch kein einheitliches Bild“, so die Insolvenzverwalter. Das OLG Hamm sowie die Landgerichte Stuttgart und München haben demnach die Rückzahlungspflicht der Anleger teilweise bejaht, andere Gerichte haben die Klagen abgewiesen. Die Pilotverfahren müssten daher fortgeführt werden, um für die verschiedenen Fallkonstellationen höchstrichterlich zu klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen. Eine solche Klärung sei nicht bis zum 31. Dezember 2021, dem Termin für die gesetzliche Verjährung etwaiger Anfechtungsansprüche, möglich.

6.000 Unterschriften fehlen noch

Von rund 114.000 verschickten Hemmungsvereinbarungen wurden bislang rund 108.000 ordnungsgemäß unterzeichnet an den Insolvenzverwalter zurückgesandt. In 6.000 Fällen fehlt also noch die Unterschrift. Von den Anlegern, die heute noch Gläubiger in einem der Verfahren sind, haben über 98 Prozent die Hemmungsvereinbarung unterzeichnet. Von den (Alt-)Anlegern, deren Ansprüche vor der Insolvenz vollständig befriedigt worden waren und die keine Neuanlagen getätigt hatten, sind es allerdings lediglich 75 Prozent.

„Hierbei handelt es sich um Anleger, die die von ihnen investierten Gelder letztlich ‚auf Kosten‘ der Anleger, die neue Gelder investiert hatten und heute daher einen Schaden erlitten haben, vor der Insolvenz vollständig zurückerhalten hatten“, so die Erklärung. Um die Interessen aller Gläubiger zu wahren, müsse der Insolvenzverwalter in den Fällen, in denen keine Hemmungsvereinbarung vorliegt, vor Ablauf der Verjährungsfrist gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.

 „Wir haben Anleger, die uns bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben zurückgeschickt haben, unter Hinweis auf die Pilotverfahren bereits mehrfach an die Unterzeichnung erinnert, zuletzt noch zweimal im Jahr 2021. Da die Verjährung etwaiger Ansprüche unmittelbar droht, bleibt uns keine andere Wahl, als ihnen jetzt im Interesse der Gläubigergesamtheit eine Zahlungsaufforderung zuzustellen und dann auch gerichtliche Maßnahmen zur Verjährungshemmung einzuleiten, wenn weiterhin keine unterzeichnete Hemmungsvereinbarung vorliegt. Die Vorbereitungen dafür sind abgeschlossen,“ macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé deutlich.

200 Millionen Euro ausgezahlt

Die Verwertung der vorhandenen Container entwickelt sich den Angaben zufolge weiter positiv.  Bislang konnten daraus Erlöse von über 540 Millionen Euro generiert werden. Über 200 Millionen Euro davon wurden bei der ersten Abschlagsverteilung in diesem Jahr an die rund 54.000 Gläubiger ausgezahlt. In noch offenen (Erb-)Fällen soll dies in einem zweiten Zahllauf bis Ende des Jahres erfolgen.

Die zweite substanzielle Abschlagsverteilung ist für die Gläubiger aller vier P&R Gesellschaften für den Sommer 2022 geplant. Die Vorbereitungen dazu liefen bereits. „Wir sind zuversichtlich, dass wir den Zeitplan einhalten können“, so Jaffé.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments