VIP-Chef muss doch hinter Gitter

Der Gründer und frühere Geschäftsführer des Münchener Emissionshauses VIP, Andreas Schmid, muss seine restliche Haftstraße doch verbüßen.

Am 13. November 2007 hatte ihn das Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof (BGH), Karlsruhe, als unbegründet zurückgewiesen und dem Urteil des Landgerichts Rechtskraft verliehen. Denn Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die Münchner Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Revision eingelegt hatte, ihren Antrag nach dem Richterspruch aus Karlsruhe zurücknehmen wird.

Übereinstimmend zu ihren Münchner Kollegen kamen die BGH-Richter zu dem Schluss, dass Schmid und sein Geschäftspartner Andreas Grosch die eingeworbenen Anlegergelder der von ihnen angebotenen Medienfonds VIP 3 und 4 in Höhe von rund 630 Millionen Euro zu 80 Prozent zweckfremd verwendet haben. Anstatt damit Filme zu finanzieren, so der Vorwurf, sei das Kapital auf sicheren Bankkonten geparkt worden. Auf diese Weise sollten die angekündigten Rückzahlungsgarantien ermöglicht werden. Mittlerweile fordern die Finanzämter Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang von den Anlegern.

Für Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG, Hamburg/Bremen,die eigenen Angaben zufolge rund 1.200 Anleger von VIP-Medienfonds vertritt, kommt das BGH-Urteil in allerletzter Minute: ?Am 31.12.2008 tritt in vielen Fällen eineVerjährung der Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Banken ein. Die Commerzbank als Hauptvertriebspartner haben wir bereits aus Berater- und Prospekthaftung in Anspruch genommen. Im Fall der Hypovereinsbank, die als Darlehensgeber bei den VIP-Fonds auftrat, sehen wir gute Chancen für eine Inanspruchnahme aus den daraus entstehenden Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern?, so Gieschen gegenüber cash-online.

Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass sich Schmid noch vor Weihnachten in die Justizvollzugsanstalt begeben muss. Zudem wird ihm die zweijährige Untersuchungshaft auf die jetzt bestätigte Strafe angerechnet. (af)

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