Votum-Verband kritisiert AIFM-Umsetzungsgesetz

Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (Votum), moniert, dass der Nutzen des AIFM-Umsetzungsgesetzes in keinem Verhältnis zur bürokratischen Belastung stehe.

Martin Klein, Votum-Verband: „Gute Beratung und der Zugang zu vielfältigen Anlageformen muss auch künftig für jeden Verbraucher erreichbar sein.“

„Ein Kapitalanlagegesetzbuch ist gut – aber es sollte vereinfachen und nicht neue nationale Sonderregeln bringen“, erklärt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum-Verbandes zum bevorstehenden Inkrafttreten des Gesetzes. Trotz zahlreicher Änderungen am Referentenentwurf bleibe das neue Kapitalanlagegesetzbuch ein Sündenfall, so Klein weiter.

So schreibe der Gesetzgeber erstmals vor, in welchen Branchen ein Anleger in der Form geschlossener Publikumsfonds investieren kann und in welche nicht. „Der Staat meint voraussehen zu können, wo zukünftig das Geld der Anleger sicher und lukrativ platziert werden kann. Dass diese gesetzliche Hellseherei ein Irrglaube ist, versteht jeder Unternehmer und aufgeklärte Anleger“, kritisiert Klein.

Formale Prüfung unzureichend

Auch für Vermittler wird demnach wenig erreicht: Die Tatsache, dass Verkaufsprospekte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) lediglich auf Vollständigkeit und Kohärenz geprüft werden, anstatt die notwendige Plausibilitätsprüfung vor der Zulassung durchzuführen, verlagere das Risiko weiterhin auf die Vermittler und nicht zuletzt ihre Kunden.

„Wenn nur formal geprüft wird, lässt sich auch das sprichwörtliche ‚Wolkenkuckucksheim’ in einem Prospekt darstellen“, sagt Klein.

Vermittler müssen Haftpflichtdeckung überprüfen

Das AIFM-Umsetzungsgesetz bedeutet demnach für Finanzvertriebe auch Änderungen des gerade erst am 1. Juli in Kraft getretenen Paragraf 34 f GewO. „Vermittler von AIF, die bereits über eine Genehmigung nach Paragraf 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verfügen, müssen den Deckungsumfang ihrer Haftpflichtversicherung überprüfen und sicherzustellen, dass dieser nicht nur auf die Vermittlung von geschlossenen Fonds in der Rechtsform der KG beschränkt ist“, erläutert Klein.

Da die neue Gesetzesformulierung diese Beschränkung nicht mehr vorsieht, könne ansonsten Haftungs- und Zulassungsprobleme entstehen.

Angebotsvielfalt erhalten

Der Votum-Verband erwartet durch das Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetzes allerdings auch einen steigenden Beratungsbedarf in der Bevölkerung zu Vorsorgethemen. Die laufenden Regulierungs- und Gesetzgebungsmaßnahmen führen dabei zwar zu einer weiteren Professionalisierung der Finanzvertriebe, dürften aber die unternehmerischen Handlungsspielräume nicht zu stark einengen, fordert der Verband.

Gute Beratung und der Zugang zu vielfältigen Anlageformen müsse auch künftig für jeden Verbraucher erreichbar sein , fordert Klein. „Wie hier beim AIFM-Umsetzungsgesetz beobachten wir eine Neigung des Gesetzgebers, selbst die Brüsseler Vorgaben noch mit eigenen Schleifchen zu versehen. Die echte Lebensvielfalt kann kein Gesetzgeber abbilden. Letztlich prüfen die Kunden mit Ihrem persönlichen Berater, welche Risiken sie beachten müssen und welche Produkte für sie geeignet sind“, so Klein weiter. (jb)

Foto: Votum

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