Finanzmarkt-Novellierung mit Licht und Schatten

Nach den Ausführungen des Finanzausschusses war diese Einschränkung schon mit einer vorherigen Änderung des KWG beabsichtigt gewesen und steht eigentlich schon im Gesetz. Das Verwaltungsgericht Frankfurt habe aber entschieden, dass die Vermittlung bestimmter Zweitmarktanteile auch ohne KWG-Zulassung rechtens sei. Daher nun die Klarstellung, so der Finanzausschuss.

Allzu große Bedeutung hat die Sache in der Praxis wahrscheinlich nicht, zumal der Zweitmarkt überschaubar ist und die Unsicherheit über die bisherige Regelung größere Aktivitäten wohl ohnehin verhindert hat.

Es fragt sich aber, was die Vorschrift eigentlich soll. Schließlich kann es auch für den Anleger durchaus ärgerlich sein, wenn ein Vermittler – oder auch ein Initiator ohne KWG-Zulassung – seinem verkaufswilligen Kunden nicht helfen darf, sondern ihn zu einem entsprechend zugelassenen Institut oder der Fondsbörse schicken muss.

„Noch nicht“ für den Erstmarkt

Auch ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, warum ein Vermittler, der für den Erstmarkt ausreichend qualifiziert ist und vom Gewerbeamt beaufsichtigt wird, nicht auch Zweitmarktanteile der gleichen Gattung vermitteln darf.

Wahrscheinlich sind es ideologische Gründe. Darauf jedenfalls lässt die Rede des Abgeordneten Christian Petry (SPD) in der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung am vergangenen Donnerstag schließen.

„Wie Sie wissen, hätten wir das gerne genauso für den Erstmarkt geregelt. Hier konnten wir uns noch nicht durchsetzen“, sagte er in Hinblick auf die Aufsicht der Bafin über den Vertrieb. „Wir werden aber dranbleiben. Es werden ja auch noch andere Diskussionen kommen“, so Petry weiter. Auch seine Parteikollegin Sarah Ryglewski, ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss, kündigte zu dem Thema an: „Wir bleiben da am Ball“.

Seite drei: Dauerbrenner für die Genossen

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