Finanzmarkt-Novellierung mit Licht und Schatten

Die Bafin-Aufsicht über den freien Vertrieb ist ein Dauerbrenner für die Genossen, nicht etwa aus ideologischen Gründen natürlich. Petry zumindest wird wissen, warum er betont, dass es einen „sachlichen Grund“ für die Forderung gäbe. Vermittlungen sollen demnach „dort kontrolliert werden, wo wir die höchste Kompetenz der Kontrolle und der Aufsicht vermuten, nämlich bei der Bafin“.

In der Tat ist das nicht mehr als eine plumpe Vermutung. Bislang wird durch nichts belegt, dass die zentralisierte und auf große Institute sowie die generelle Stabilität der Finanzmärkte fokussierte Bafin besser arbeiten würde als die Gewerbeämter vor Ort oder dass die Beratungsqualität in den von der Bafin beaufsichtigten Banken generell besser ist als im freien Vertrieb (jedenfalls seit dessen Regulierung durch die Gewerbeordnung 2013).

Bei ideologischen Fragen zählen Fakten aber ohnehin nicht. So ist damit zu rechnen, dass die SPD-Forderung, den freien Vertrieb unter Bafin-Aufsicht zu stellen, bei jedem künftigen Gesetzesvorhaben wieder und wieder auf den Tisch kommen wird – spätestens bei der anstehenden Umsetzung der verschobenen EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II durch das geplante 2. FinMaNoG.

Auch wenn es für die freien Vermittler jetzt vielleicht nur ein weiterer unbedeutender Nadelstich ist: Mit der Spezialregelung für den Zweitmarkt der Vermögensanlagen, die CDU/CSU offenbar nicht so wichtig war, ist die SPD ihrem Ziel wieder ein kleines Stückchen näher gekommen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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