MiFID II: Die Hängepartie rückt näher

Die Sachwertbranche bereitet sich weiterhin nur halbherzig auf MiFID II vor, der freie Vertrieb hängt noch immer in der Luft, die Politik ist mit sich selbst beschäftigt: Keine guten Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang. Der Löwer-Kommentar

“Es sieht nicht danach aus, als würden vor dem Jahreswechsel noch wesentliche politische Entscheidungen fallen.”
“Es sieht nicht danach aus, als würden vor dem Jahreswechsel noch wesentliche politische Entscheidungen fallen.”

Es scheint noch lange hin zu sein, doch in zehn Wochen schon ist Weihnachten. Wenige Tage später – am 3. Januar 2018 – tritt das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz (FiMaNoG) in Kraft. Es setzt die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht um und enthält unter anderem eine komplette Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Damit krempelt es auch den Vertrieb von Sachwertbeteiligungen, also alternativen Investmentfonds (AIFs) und Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz, in weiten Teilen um und gilt auch für Offerten, die sich bereits im Vertrieb befinden und über den Jahreswechsel hinaus platziert werden.

Ein Bestandsschutz oder eine Übergangsfrist sind nicht vorgesehen. Trotzdem scheint sich ein nicht unbeträchtlicher Teil der Branche noch immer nicht ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen.

Thema beim Cash.-Branchengipfel

Darauf jedenfalls lassen die Äußerungen der Experten auf dem 7. Cash.-Branchengipfel Sachwertanlagen Anfang September schließen, dessen wichtigste Ergebnisse in einem Extra in der neuesten Cash.-Ausgabe 11/2017 (ab Donnerstag im Handel) zusammengefasst sind.

Mit einem klaren „Nein“ antwortete etwa Andreas Heibrock, Geschäftsführer bei Patrizia Grundinvest und Vorstand des noch bis Jahresende existierenden Sachwerteverbands BSI, auf die Frage, ob die Branche besser vorbereitet sei als 2012 vor der Umstellung auf das WpHG. „Das war bei der Einführung der WpHG-Regeln für unsere Branche nicht so und das ist auch bei der MiFID II nicht so“, sagte Heibrock.

Damals war vielfach der Absatz geschlossener Fonds von einem Tag auf den anderen eingebrochen, weil die Unterlagen und die Organisation des Vertriebs nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute mit Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) entsprachen.

Seite 2: „Die sind alle noch nicht fertig“

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