BaFin zu Vermögensanlagen: Neukunden-Akquise ade?

Die BaFin weist zudem darauf hin, dass bei falschen Angaben zur Anleger-Zielgruppe das Risiko der Prospekthaftung besteht. Daher habe der Prospektverantwortliche „im eigenen Interesse bei den Angaben besondere Sorgfalt walten zu lassen“.

Die Behörde selbst will hingegen einmal mehr keine Verantwortung übernehmen. Eine inhaltliche Prüfung der Angaben im Verkaufsprospekt erfolge nicht. „Mithin prüft die BaFin nicht, ob die angebotene Vermögensanlage tatsächlich für die im Verkaufsprospekt dargelegte Anlegergruppe geeignet ist“, so das Schreiben.

Damit liegt der Schwarze Peter womöglich einmal mehr auch beim Vertrieb. Der Anbieter wird die Vorschriften aus Angst vor Haftung wohl penibel befolgen und in der jetzigen Fassung lässt das BaFin-Schreiben ihm ohnehin kaum Spielraum.

Nur zwei Möglichkeiten für den Vertrieb

Der Vertrieb hat damit nur zwei Möglichkeiten: Entweder verzichtet er auf die Akquisition von Neukunden für Vermögensanlagen oder er legt die Kenntnisse und/oder Erfahrungen des Kunden sehr weit aus beziehungsweise begründet im Einzelfall, warum er eine Ausnahme für möglich hält – mit entsprechenden Haftungsrisiken für sich selbst.

Die Branche hat nun knapp zwei Wochen Zeit, dies vielleicht noch zu ändern: Die BaFin hat eine Frist für Stellungnahmen bis zum 17. August 2018 gesetzt. Mitten in der Ferienzeit ist das nicht gerade viel.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

 

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments