P&R: Auch Container mit Eigentums-Zertifikat fehlen

Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren wird das Gericht auch den Termin für die ersten Gläubigerversammlungen festsetzen, die voraussichtlich im Oktober stattfinden werden. Dort werden die Insolvenzverwalter über den aktuellen Verfahrensstand berichten. Für die Gläubiger, die nicht teilnehmen können oder möchten, wird ein schriftlicher Bericht abrufbar sein, so die Ankündigung.

Die Insolvenzverwalter bestätigen erneut, dass die Auswertung der nicht miteinander vernetzten Systeme in Deutschland und der Schweiz die Vermutungen bestätigt hat, dass die Zahl der vorhandenen und vermieteten Container zum heutigen Stand deutlich unter derjenigen liegt, die in Summe von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauft worden sind, wobei diese Fehlentwicklungen bereits vor mehr als zehn Jahren begannen.

Nach den derzeitigen Ergebnissen der Auswertung sind von den vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften rund 1,6 Millionen Container an die rund 54.000 Anleger verkauft worden. Dem steht eine Containerflotte von heute noch rund 618.000 Stück bei der Schweizer P&R Gesellschaft gegenüber, wobei sämtliche Angaben noch im Einzelnen verprobt werden müssten.

„Enormer Schaden im Milliardenbereich“

Die Aufarbeitung der Krisenursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen werde weiterhin mit Nachdruck betrieben. Sie werde allerdings dadurch erschwert, dass die Geschäftsführer der deutschen Gesellschaften, welche die Geschäfte in der fraglichen Zeit teilweise über mehr als zehn Jahre geführt hatten, mittlerweile beide verstorben sind. Der heutige Geschäftsführer der deutschen Gesellschaften hat die Geschäfte erst im Juni 2017 übernommen.

Aufgabe der Insolvenzverwalter sei es auch, Haftungsansprüche gegen die für die Vorgänge verantwortlichen Personen zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Mit der detaillierten Aufarbeitung einzelner Vorgänge sei begonnen, erste Ansprüche daraus seien bereits geltend gemacht worden.

„Angesichts des enormen Schadens im Milliardenbereich wird das Vermögen der etwaig verantwortlichen Personen nicht ausreichen, um sämtliche Ansprüche auch nur ansatzweise zu befriedigen. Es macht daher wirtschaftlich wenig Sinn, wenn die Anleger hier selbst aktiv werden. Es ist unsere Aufgabe, bestehende Ansprüche der Gesellschaften nach Eröffnung der Insolvenzverfahren in Abstimmung mit den Gläubigerausschüssen durchzusetzen, soweit Erfolgsaussichten bestehen. Erlöse daraus werden später in den Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt“, so die vorläufigen Insolvenzverwalter. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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