Jaffé warnt jedoch weiterhin: „Trotz der mittlerweile im Interesse der Gläubiger erreichten weitgehenden Stabilisierung trägt die Schweizer P&R weiterhin das gesamte Risiko des Container-Flottenmanagements. Sollte es hier zu Störungen kommen, etwa wenn die Geschäftspartner das Vertrauen verlieren und P&R Container außer Dienst stellen, würde dies zu Ausfällen für die Gläubiger führen.“
Es bleibe dabei, „dass Alleingänge von Anlegern oder deren Anwälten keine Aussicht auf Erfolg versprechen, sondern vielmehr das Risiko in sich tragen, allen Gläubigern schwere Schäden zuzufügen“, so Jaffé.
Gerichtliche Prüfungstermine vertagt
Die Insolvenzverwalter seien weiterhin dabei, die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung zu schaffen. Die gerichtlichen Prüfungstermine wurden zwischenzeitlich auf den 29. Mai 2019 vertagt. Allerdings müsse zunächst Rechtssicherheit über die generierten Mittel und über die festgestellten Forderungen hergestellt sein.
Die Übernahme der Anteile stelle hierfür einen wichtigen Zwischenschritt dar. Ziel bleibe es, eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 zu leisten. Dies sei ein vergleichsweise früher Zeitpunkt in Insolvenzverfahren dieser Größenordnung und Komplexität. (sl)
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