P&R: War es wirklich eine Sachwertanlage?

Die Insolvenzverwalter scheinen ohnehin nicht mit der Möglichkeit einer Aussonderung zu rechnen: Dass keine Eigentumszertifikate ausgestellt wurden, ändere nichts daran, „dass die im Insolvenzverfahren erzielten Erlöse allen Gläubigern, mithin also insbesondere den Anlegern, zu Gute kommen werden“, wird Jaffé in der Mitteilung zitiert. Einen großen Unterschied zwischen Anlegern und (weiteren) Gläubigern macht er demnach offenbar nicht.

Einen Vorteil allerdings könnte der Status als „normaler“ Gläubiger für die Anleger haben: Persönlich für Standgebühren oder durch einzelne Container verursachte Schäden herangezogen zu werden, dürfte in diesem Fall ausgeschlossen sein.

Persönliches Haftungsrisiko

Dieses Risiko stuft Dr. Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé, der als vorläufiger Insolvenzverwalter für das dritte P&R Unternehmen eingesetzt wurde, (nur) für den Fall als „gering“ ein, dass „die Container störungsfrei weitervermietet und damit auch versichert bleiben“. Andernfalls ist das Risiko offenbar durchaus real, wobei offen bleibt, wie es ohne die individuelle Zuordnung der Boxen zu Tragen kommen soll.

Die Vermietung der Container erfolgt weiterhin über eine – bislang nicht insolvente – P&R-Gesellschaft in der Schweiz. „Jede Störung des dortigen Geschäftsbetriebs kann schwerwiegende Folgen für die Gläubiger haben“, heißt es in der Mitteilung der Insolvenzverwalter.

Wahrscheinlich wollen sie mit diesem Szenario Anlegeranwälte davon abhalten, auch dieses Unternehmen dadurch in die Knie zu zwingen, dass sie es mit Klagen überziehen oder massenhaft die Herausgabe einzelner Container fordern. Ob Jaffé und Heinke das gelingen wird, bleibt angesichts der Vielzahl von Anlegeranwälten, die unmittelbar nach Meldung der Insolvenzen offensiv auf Mandantenfang gegangen sind, abzuwarten.

Container im Vorgarten?

Insofern ist es für die Anleger vielleicht sogar die bessere Alternative, wenn es sich – jedenfalls im juristischen Sinne – nicht um eine direkte Sachwertanlage gehandelt hat und sie keine Eigentümer geworden sind.

Dann dürfte ihr maximales Risiko der Verlust eines Großteils der investieren Summe sein. Das ist nicht schön. Aber es droht ihnen dann wenigstens nicht der persönliche Ruin durch unkalkulierbare zusätzliche Forderungen – oder die Notwendigkeit, die Stahlboxen auf eigene Faust vermieten, verwerten oder ansonsten in den eigenen Vorgarten stellen zu müssen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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