Teil-Entschädigung für UDI-Anleger

Bei Variante 2 verzichten Anleger auf die Chance weiterer Rückzahlungen und sollen von der te Verwaltungs GmbH einen Kaufpreis von 60 Prozent der Zeichnungssumme erhalten. Bei beiden Varianten werde der Kaufpreis jeweils in Tranchen über die nächsten Monate den Anlegern ausbezahlt.

Erfolgen die Zahlungen nicht pünktlich und in voller Höhe, würde den Anlegern bei beiden Kaufvarianten ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gewährt. Bislang haben die Anleger der Mitteilung zufolge jährliche Zinszahlungen von insgesamt 15 Prozent (Sprint II) beziehungsweise neun Prozent (Sprint III) erhalten.

Annahme freiwillig

Die te management-Gruppe begründet ihr finanzielles Engagement allein mit einer „moralischen Verantwortung“ gegenüber den Anlegern. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gebe es nicht. Für die Anleger sei die Annahme der Kaufangebote freiwillig; eine Verpflichtung zur Annahme einer der beiden Optionen bestehe nicht.

„Dieser Schritt bedeutet für die Unternehmensgruppe erhebliche ökonomische Anstrengungen und die Verwendung von Gewinnen für die Anleger“, heißt es in der Mitteilung. „Die Anleger nehmen dies, so weit dies die bisherigen Reaktionen erkennen lassen, zum Teil kritisch, zum großen Teil aber wohlwollend, jedenfalls mit Verständnis auf.“

Die te management-Gruppe sowie die Verantwortlichen der te management-Gruppe hätten derzeit keine Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit der Projektgesellschaften, der MEP Miet- und Servicegesellschaften, an die die Emittentinnen die Mittel ausgereicht haben. Diese Gesellschaften sind Tochtergesellschaften der MEP Werke und haben der Mitteilung zufolge in circa 8.500 Solardachanlagen investiert, die an die jeweiligen Hauseigentümer vermietet sind.

Seite 3: Bis auf Weiteres keine Zahlungen

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