AGBs: Lang bedeutet nicht unwirksam
Was meinen Sie: Sind 83 Seiten AGB im B2C-Bereich zu lang? Mit dieser Frage hat sich am 19.02.2020 das OLG Köln beschäftigt (Az. 6 U 184/19) – und in dem konkreten Fall mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Allein der Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen führe nicht zur …
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