SEB Immoinvest verlängert Rücknahmeaussetzung
Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest bleibt vorerst eingefroren. Das Fondsmanagement bekräftigt jedoch, dass der Fonds so schnell wie möglich wieder geöffnet werden soll.

Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest bleibt vorerst eingefroren. Das Fondsmanagement bekräftigt jedoch, dass der Fonds so schnell wie möglich wieder geöffnet werden soll.
Das durch das Anlegerschutzgesetz vorgeschriebene Produktinformationsblatt verfehlt in vielen Fällen sein Ziel. Einer Studie zufolge ist sich die Mehrzahl der Bank- und Versicherungskunden beim Vertragsabschluss nicht sicher, was sie mit dem sogenannten Beipackzettel unterschreibt.
Das Gesetz zur “Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts” hat nun auch die Zustimmung des Bundesrats. Nach mehr als einem Jahr Tauziehen der Ministerien und Lobbyisten gaben die Ländervertreter in Berlin endlich grünes Licht für die strengere Regulierung der Anlageberatung.
Die deutsche Kreditwirtschaft hat es endlich geschafft, einen einheitlichen Standard für Produktinformationsblätter zu präsentieren. Der von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) seit mehr als einem Jahr geforderte standardisierte Beipackzettel soll Anleger über die Risiken von Finanzprodukten informieren.
Das jüngst vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wird die offenen Immobilienfonds (OIFs) als indirekte Immobilienanlageklasse stärken – jedoch zulasten ihrer Fungibilität und Rendite. Dies ist das Fazit einer Expertenrunde aus Marktplayern und Verbänden, initiiert vom OIF-Anbieter Wertgrund Immobilien.
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) mit Sitz in Frankfurt hat sich im Rahmen der heutigen Abstimmung im Bundestag über das Anlegerschutzgesetz zu Wort gemeldet. Der Verband stuft das Gesetz als „unzureichend“ ein. Kritische Stimmen gibt es auch seitens der Anlegerschutzanwälte.
Die Politik will das Ende der Falschberatung einläuten und billigt die Koalitions-Pläne. Das Beraterregister wird gegen lautstarke Proteste der Banken eingeführt. Zudem soll der Beipackzettel künftig Pflicht werden. Auch die Regulierung des freien Vertriebs nimmt offenbar Fahrt auf.
Am Mittwoch berät der Finanzausschuss des Bundestags zum Anlegerschutzgesetz. Im Vorfeld meldet sich der genossenschaftliche Bankenverband BVR erneut zu Wort und fordert Gleichbehandlung aller Berater. Der Hauptkritikpunkt: Mangelnde Regulierung des freien Finanzvertriebs.
Die Cash.Online-Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. Gegen Langeweile zwischen Geschenkeauspacken und Festtagsbraten haben wir für Sie unsere Top-Stories des Jahres 2010 zusammengestellt.
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management, Frankfurt, hat sich in das laufende Verfahren zur Regulierung offener Immobilienfonds mit weitreichenden Vorschlägen zur Nachbesserung des Gesetzentwurfs eingeschaltet.
Über Entwurf zum Anlegerschutzgesetz gehen die Meinungen der Fraktionen weit auseinander. Das wurde in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses deutlich. Nur in einem Punkt sind sich alle einig, nämlich dass Handlungsbedarf bestehe, Anleger besser zu schützen.
Der Finanzausschuss des Bundesrats stellt sich gegen die Regulierungspläne der Koalition. Das Gremium empfiehlt, den Finanzvertrieb ausnahmslos von der Bafin beaufsichtigen zu lassen. Freitag wird sich die Ländervertretung mit dem Thema befassen.
Bankberater sollen künftig in einem Register bei der Bafin erfasst werden – so sehen es die jüngsten Pläne der Bundesregierung im Rahmen des Anlegerschutzgesetzes vor. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) äußert sich wenig erfreut und präsentiert Alternativen.
Die Branche der offenen Immobilienfonds kommt nicht zur Ruhe: Mit dem UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe hat ein weiterer Publikumsfonds die Rücknahme der Anteilsscheine mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
Die überwiegende Mehrheit der Deutschen begrüßt die Pläne der Koalition, Bankberater bei nachgewiesen fehlerhafter Beratung mit Berufsverbot zu belegen. Einer Umfrage zufolge sind 81 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass die zurzeit geprüfte Gesetzesinitiative, zumindest ein zeitweises Verbot der Beratertätigkeit einzuführen, angebracht wäre.
Der lange erwartete Entwurf zum Anlegerschutzgesetz hat das Bundeskabinett passiert. Neben dem Banken- und Versicherungsvertrieb bezieht sich das geplante Regelwerk auch auf offene Immobilienfonds. Vor allem Kleinanleger sollen besser geschützt werden.
Viel Wirbel um nichts: Die Koalition hat die Weichen gestellt, um geschlossene Fonds weiterhin nach dem Gewerberecht zu regulieren. Damit zeichnet sich ab, dass Vermittler auch in Zukunft ohne Haftungsdach Beteiligungen anbieten können.
Die Bundesregierung will eine Registrierungspflicht für Bankberater bei der Finanzaufsicht Bafin einführen, um den Anlegerschutz beim Verkauf von Lebensversicherungen, Fonds oder anderen Kapitalanlagen zu stärken. Das kündigte ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums, Erich Paetz, am Mittwoch auf einer Tagung des “Handelsblatts” in Köln an, wie die Zeitung berichtet.
Der Verband Geschlossene Fonds (VGF), fürchtet, die finanzierenden Banken von Schiffsfonds könnten ihre Engagements zulasten von Anlegern und Initiatoren bereinigen. Im Zentrum der Kritik: Die HSH Nordbank, der größte Schiffsfinanzierer weltweit.
Das geplante Gesetz zum Anlegerschutzgesetz kommt Medienberichten zufolge nicht von der Stelle: Auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion hat sich die Bundesregierung endlich konkret zum Zeitplan geäußert. Demnach wird das erste Quartal 2011 angestrebt.
Die offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest und Kanam Grundinvest bleiben für weitere bis zu neun Monate dicht. Grund ist die Unsicherheit im Markt wegen der Unklarheiten um die Regulierungspläne der Bundesregierung, so die Anbieter SEB AM und Kanam.
Wie cash-online berichtete, streiten sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium um Ausgestaltung des geplanten Anlegerschutzgesetzes. Zankapfel ist die Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds. Medienberichten zufolge bastelt Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) an einem branchenfreundlicheren Gegenkonzept zum Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBZ) hat das geplante Anlegerschutzgesetz der Bundesregierung auf einer Pressekonferenz in Berlin als unzureichend kritisiert. Es stelle keine Einheitlichkeit in der Finanzberatung her und wirke dadurch Verbraucherinteressen entgegen, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Gerd Billen.
Neben dem Finanzministerium, das die Vertriebsbranche mit dem Anlegerschutzgesetz auf Trab hält, werkelt auch das Verbraucherschutzministerium (BMELV) an Regulierungsplänen. Was auf der Agenda steht, stellte ein Ministeriumsvertreter in Berlin vor.
Im Rahmen des 2. Digital Day, veranstaltet durch Cash., sprachen wir mit dem Vertriebsvorstand der DFV Deutschen Familienversicherung, Stephan Schinnenburg, über den digitalen Transformationsprozess der Versicherungsbranche, die Strategien der DFV und die Wünsche der Vermittler und Kunden in Sachen Antragsprozess und Leistungsabwicklung. Der Talk im Video
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