Wer sich am Arbeitsplatz in einen Kollegen verliebt, darf das in Deutschland ganz offiziell tun und es sogar zeigen. Denn für private Liebesbeziehungen – auch wenn sie im Büro ihren Anfang genommen haben – gilt ein garantiertes Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Doch auch wenn es …
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