Makler sind im Normalfall nicht verpflichtet, ihre Kunden auf die steuerrechtlichen Auswirkungen des von ihnen vermittelten Grundstückskaufvertrags hinzuweisen. Die Wüstenrot Immobilien GmbH (WI) weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 152/17) hin.
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