Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass der britische Lebensversicherer Clerical Medical (CMI) vereinbarte Auszahlungspläne grundsätzlich erfüllen muss. Der BSZ - Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein sieht eine Klagewelle auf CMI zurollen.
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