
Lange wurde in der Branche gerätselt, ob die EU-Transparenzverordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch für den freien Finanzvertrieb gilt. BMF und Bafin haben sich nun offenbar festgelegt: 34f-Vermittler sollen nicht der EU-Transparenzverordnungunterfallen. Anders sehen dies …
mehr1