Hauseigentümer können grundsätzlich von der Gemeinde keinen Schutz vor Starkregen aus einem angrenzenden Hanggrundstück verlangen. Die W&W-Tochter, Wüstenrot Bausparkasse, weist auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (3 K 532/18.MZ) hin. Danach müssen die Eigentümer …
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