Neue Wohneigentümer können Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienverkäufer wohl auch künftig in Höhe der schätzungsweise entstehenden Kosten geltend machen und müssen nicht selbst mit viel Geld in Vorleistung treten. Die zuständigen Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) wollen in …
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